Dienstag, 5. Mai 2020
Bundesverfassungsgericht widersetzt sich erstmals einem EuGH-Urteil!!!
klauslange,18:22h
Die EZB-Anleihenkäufe seit 2015, bestätigt mit Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2018, verstößt laut Bundesverfassungsgerichtsurteil teilweise dem Grundgesetz.
Gleichzeitig hat das BVerfG ein entsprechendes Urteil des EuGH, welches diese Anleihenkäufe der EZB erlaubte, ausdrücklich als für sich nicht bindend eingestuft.
Damit widersetzt sich das BVerfG zum ersten mal in der Geschichte gegen ein bestehendes EuGH-Urteil. Ein sehr wichtiger Schritt für künftige Rechtsverfahren!
Es berichtet n-tv.de.
Update:
Ein ausführlicher Bericht von handelsblatt.com.
Darin wird beschrieben, wie das EuGH-Urteil vom Dezember 2018 zur angeblichen Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihenankäufe als 'willkürlich' und 'nicht nachvollziehbar' durch das BVerfG eingestuft wird!
Gleichzeitig hat das BVerfG ein entsprechendes Urteil des EuGH, welches diese Anleihenkäufe der EZB erlaubte, ausdrücklich als für sich nicht bindend eingestuft.
Damit widersetzt sich das BVerfG zum ersten mal in der Geschichte gegen ein bestehendes EuGH-Urteil. Ein sehr wichtiger Schritt für künftige Rechtsverfahren!
Es berichtet n-tv.de.
Update:
Ein ausführlicher Bericht von handelsblatt.com.
Darin wird beschrieben, wie das EuGH-Urteil vom Dezember 2018 zur angeblichen Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihenankäufe als 'willkürlich' und 'nicht nachvollziehbar' durch das BVerfG eingestuft wird!
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