Freitag, 10. Oktober 2008
Vielseitige adulte Stammzellen
Nun wurde ja viel über die angeblich so restriktive deutsche Gesetzgebung bzgl. des Embryonenschutzes gemosert. Es wurde über Forschungsfreiheit geredet, als ob diese irgendwie mit der Freiheit und dem Recht auf Leben gleichzusetzen wäre.

Doch was passiert, wenn man der Forschung ethische Grenzen setzt und ihr gesetzliche Vorgaben bezüglich der Unzulässigkeit der Tötung von Embryonen macht, zeigen Tübinger Forscher.

Motiviert durch die Vorgabe, dass man mit Hilfe von adulten Stammzellen Therapiemöglichkeiten erforschen soll, experimentierten sie mit Stammzellen aus Hodengewebe erwachsener Männer.

Dies zeitigte dramatische Erfolge. Selbst im Wortlaut der antikirchlichen Presse, wie des Spiegels, liest sich die Meldung so:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,583113,00.html

Dass selbst die Vorarbeiten vor zwei Jahren aus Göttingen stammen, zeigen wie die damals schon nicht unumstrittene Regelung zur Stammzellenforschung eine ethisch unbedenklichere Forschungsrichtung ausgerechnet in Deutschland motivierte.

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