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Donnerstag, 22. August 2013
Verfassungswidrige Bundestagswahlen
klauslange,20:12h
Ein neues Bundeswahlgesetz soll das Problem der negativen Stimmengewichte lösen. Neben den mathematisch interessanten Ausführungen, hat mich vor allem folgende Tatsache im Bericht von wissenschaft-online sehr nachdenklich gemacht:
"Ein Wahlsystem, das … zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, führt zu willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen." So die Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 die nur wenige Monate zuvor verabschiedete Neufassung des Bundeswahlgesetzes außer Kraft setzte.
Das von 1957 bis zur Bundestagswahl 2009 gültige Bundestagswahlsystem war verfassungswidrig und verletzte die Prinzipien der Unmittelbarkeit und Gleichheit der Wahl. Schuld war ein Effekt, der als negatives Stimmgewicht bezeichnet wird. Zusätzliche Stimmen für eine Partei konnten für diese zu einem Sitzverlust führen; umgekehrt konnte ein Stimmenverlust einer Partei einen zusätzlichen Sitz einbringen. ..
Auf mehrere Wahlprüfungsbeschwerden hin (darunter eine von mir) erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlsystem im Juli 2008 für verfassungswidrig, gab aber dem Bundestag eine großzügige Frist von drei Jahren – also über die Bundestagswahl 2009 hinaus – für eine Korrektur. Der verabschiedete Ende 2011 ein Wahlgesetz, das allerdings das Problem mit dem negativen Stimmgewicht nicht beseitigte, sondern noch verschärfte. Im Juli 2012 kassierte das Bundesverfassungsgericht den Fehlversuch; zusätzlich entschied es, dass Überhangmandate nur in einem begrenzten Umfang (konkret: 15 Sitze) hinnehmbar sind. Daraufhin verabschiedete der Bundestag im Februar dieses Jahres schließlich das Gesetz, das für die anstehende Bundestagswahl gilt.
Also von 1957 bis 2009 waren alle Bundestagswahlen verfassungswidrig!!!
Es ist Zeit, dass im Umgang mit unserem Grundgesetz wieder mehr Sorgfalt und schlicht vorauseilende Verfassungstreue geübt wird. Die seit 1957 etablierten Parteien mit ihren Fraktionen im Bundestag scheint dies abhanden gekommen zu sein...
"Ein Wahlsystem, das … zulässt, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, führt zu willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen." So die Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 die nur wenige Monate zuvor verabschiedete Neufassung des Bundeswahlgesetzes außer Kraft setzte.
Das von 1957 bis zur Bundestagswahl 2009 gültige Bundestagswahlsystem war verfassungswidrig und verletzte die Prinzipien der Unmittelbarkeit und Gleichheit der Wahl. Schuld war ein Effekt, der als negatives Stimmgewicht bezeichnet wird. Zusätzliche Stimmen für eine Partei konnten für diese zu einem Sitzverlust führen; umgekehrt konnte ein Stimmenverlust einer Partei einen zusätzlichen Sitz einbringen. ..
Auf mehrere Wahlprüfungsbeschwerden hin (darunter eine von mir) erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlsystem im Juli 2008 für verfassungswidrig, gab aber dem Bundestag eine großzügige Frist von drei Jahren – also über die Bundestagswahl 2009 hinaus – für eine Korrektur. Der verabschiedete Ende 2011 ein Wahlgesetz, das allerdings das Problem mit dem negativen Stimmgewicht nicht beseitigte, sondern noch verschärfte. Im Juli 2012 kassierte das Bundesverfassungsgericht den Fehlversuch; zusätzlich entschied es, dass Überhangmandate nur in einem begrenzten Umfang (konkret: 15 Sitze) hinnehmbar sind. Daraufhin verabschiedete der Bundestag im Februar dieses Jahres schließlich das Gesetz, das für die anstehende Bundestagswahl gilt.
Also von 1957 bis 2009 waren alle Bundestagswahlen verfassungswidrig!!!
Es ist Zeit, dass im Umgang mit unserem Grundgesetz wieder mehr Sorgfalt und schlicht vorauseilende Verfassungstreue geübt wird. Die seit 1957 etablierten Parteien mit ihren Fraktionen im Bundestag scheint dies abhanden gekommen zu sein...
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