Donnerstag, 28. Juni 2012
Angriff auf die Religionsfreiheit
klauslange,18:25h
Wieder einmal ist die Religionsfreiheit angegriffen, und zwar nicht in irgendeinem despotischen Staat, sondern in der Bundesrepublik Deutschland, die verfasst ist auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der die Religionsfreiheit elementarer Bestandteil ist. Was ist geschehen?
Das Kölner Landgericht urteilte, dass das Beschneidungsritual zur Aufnahme in den Bund Israels gegen die Wahlfreiheit des 8-tägigen kleinen Jungen wäre und die körperliche Unversehrtheit verletzt.
Mit einem solchen Urteil, würde es Bestand haben, würde man in Deutschland wieder das Judentum direkt und an der Wurzel angreifen (und in der Folge auch das Christentum bzgl. Babytaufe zum Beispiel).
Es trifft in Wirklichkeit aber die Religionsfreiheit generell, die dann immer weiter ausgehöhlt wird. Religionsfreiheit im Grundgesetz garantiert nicht nur die Kultfreiheit, sondern auch die Freiheit entsprechend seiner Religion in Frieden ein selbstgestaltetes Leben führen zu dürfen.
Auf welt.de wurde dazu - auch zur Verfassungsrechtsfrage - ein passender Artikel veröffentlicht: hier.
Daraus:
Manch fingerfertiger Kommentator verwandelt sich im Eifer des Gefechts sogar in einen Rabbiner, der seinen Lesern erklärt, die Beschneidung der Jungen im Judentum sei sekundär, was so richtig ist wie die Behauptung, man müsse nicht an Jesus glauben, um Christ zu sein.
Christentum hin, Judentum her. Zum Glück gibt es eine Bibel besonderer Art. In ihr sollte vor allem nachgeschlagen werden: das Grundgesetz. In den Worten von Artikel 4: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Gegen das moralische Empfinden
Rechtlich bedeutet diese Art von Freiheit mehr als bloße Toleranz. Welcher Glauben auch immer gemeint ist, die Bundesrepublik fühlte sich bisher verpflichtet, dessen Regeln selbst dann zu schützen, wenn sie das moralische Empfinden eines Teil der Bevölkerung stören.
Vor Jahren wurde etwa ein Vater von vier Kindern verurteilt, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war, weil er es abgelehnt hatte, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Verurteilte ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte aus der Heiligen Schrift "Ist jemand krank, der … lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen" und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.
Der Beitritt zum Bund
Folgt man dem Grundgesetz, gehört zum Schutz der Religionen und der verschiedenen Weltanschauungen eben nicht nur die Sicherung kultischer Handlungen, sondern selbst die Garantie einer bestimmten weltanschaulichen Lebensweise. Die Beschneidung der Jungen im Judentum ist aber mehr als das. Sie ist ein grundlegendes, in der Bibel vorgeschriebenes jüdisches Gesetz.
Der Beitritt zum Bund (auf Hebräisch "Berit Mila"), den die Beschneidung vollzieht, gilt als das wichtigste aller Gebote. Sie darf selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden.
Die Begründung dafür lässt sich im ersten Buch Mose 17,11 finden: "Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volke, weil er meinen Bund gebrochen hat." Ähnliches findet sich in den Koranauslegungen. Auch sie werden vom Grundgesetz geschützt. Wäre es nicht so, verlöre die Demokratie einen maßgeblichen Teil ihrer westlichen Überzeugungen.
Das Kölner Landgericht urteilte, dass das Beschneidungsritual zur Aufnahme in den Bund Israels gegen die Wahlfreiheit des 8-tägigen kleinen Jungen wäre und die körperliche Unversehrtheit verletzt.
Mit einem solchen Urteil, würde es Bestand haben, würde man in Deutschland wieder das Judentum direkt und an der Wurzel angreifen (und in der Folge auch das Christentum bzgl. Babytaufe zum Beispiel).
Es trifft in Wirklichkeit aber die Religionsfreiheit generell, die dann immer weiter ausgehöhlt wird. Religionsfreiheit im Grundgesetz garantiert nicht nur die Kultfreiheit, sondern auch die Freiheit entsprechend seiner Religion in Frieden ein selbstgestaltetes Leben führen zu dürfen.
Auf welt.de wurde dazu - auch zur Verfassungsrechtsfrage - ein passender Artikel veröffentlicht: hier.
Daraus:
Manch fingerfertiger Kommentator verwandelt sich im Eifer des Gefechts sogar in einen Rabbiner, der seinen Lesern erklärt, die Beschneidung der Jungen im Judentum sei sekundär, was so richtig ist wie die Behauptung, man müsse nicht an Jesus glauben, um Christ zu sein.
Christentum hin, Judentum her. Zum Glück gibt es eine Bibel besonderer Art. In ihr sollte vor allem nachgeschlagen werden: das Grundgesetz. In den Worten von Artikel 4: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Gegen das moralische Empfinden
Rechtlich bedeutet diese Art von Freiheit mehr als bloße Toleranz. Welcher Glauben auch immer gemeint ist, die Bundesrepublik fühlte sich bisher verpflichtet, dessen Regeln selbst dann zu schützen, wenn sie das moralische Empfinden eines Teil der Bevölkerung stören.
Vor Jahren wurde etwa ein Vater von vier Kindern verurteilt, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war, weil er es abgelehnt hatte, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Verurteilte ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte aus der Heiligen Schrift "Ist jemand krank, der … lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen" und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.
Der Beitritt zum Bund
Folgt man dem Grundgesetz, gehört zum Schutz der Religionen und der verschiedenen Weltanschauungen eben nicht nur die Sicherung kultischer Handlungen, sondern selbst die Garantie einer bestimmten weltanschaulichen Lebensweise. Die Beschneidung der Jungen im Judentum ist aber mehr als das. Sie ist ein grundlegendes, in der Bibel vorgeschriebenes jüdisches Gesetz.
Der Beitritt zum Bund (auf Hebräisch "Berit Mila"), den die Beschneidung vollzieht, gilt als das wichtigste aller Gebote. Sie darf selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden.
Die Begründung dafür lässt sich im ersten Buch Mose 17,11 finden: "Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volke, weil er meinen Bund gebrochen hat." Ähnliches findet sich in den Koranauslegungen. Auch sie werden vom Grundgesetz geschützt. Wäre es nicht so, verlöre die Demokratie einen maßgeblichen Teil ihrer westlichen Überzeugungen.
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